Angeklagter hat gleich drei Wahlverteidiger
14.07.2019
Ein Heiligenhauser soll zwei 18-Jährige mit der „Loverboy-Masche“ zur Prostitution gezwungen haben. Nun wurde er zu drei Jahren Haft verurteilt.
Am Ende hätte man es für einen „Dumme-Jungen-Streich“ halten können. Er sei doch gerade erst 21 Jahre alt gewesen, als er die beiden Frauen „auf den Strich“ geschickt habe. Der einen habe er gleich gesagt, das sie für ihn anschaffen solle. Der anderen habe er noch drei Monate lang die große Liebe vorgespielte. Ob Männer in diesem Alter eine ausgereifte Persönlichkeit hätten, sei fraglich. Dass er mittellos sei und dennoch drei Wahlverteidiger habe bezahlen können? Ob vielleicht ein Clan hinter ihm stehe oder eine Rockergruppe? Ja, diese Fragen seien auch bei der Kammer angekommen. „Wir wissen nicht, wie er das bezahlt hat – und es ist uns auch egal“, war vom Vorsitzenden Richter nach der Verhängung des Urteils zu hören. Der ganze Artikel unter: RP Online